Die Vergütung der Rechtsanwälte in Deutschland ist seit dem 01.07.2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Das RVG enthält für gerichtliche und außergerichtliche Mandate Gebührentatbestände und Berechnungsmodi, das zugehörige Vergütungsverzeichnis enthält die Berechnungsdetails und Wertetabellen. Grundlage der Berechnung ist der Streit- oder Gebührenwert. Die im RVG vorgesehenen Honorare sind Mindeshonorare, dürfen also nicht nicht unterschritten werden. Der Abschluß von Gebührenvereinbarungen ist in § 4 RVG explizit vorgesehen. So kann eine über den RVG-Sätzen liegendes Honorar durch Vereinbarung von Stundensatzhonoraren, Streitwertvereinbarungen oder Pauschalhonorare vereinbart werden.

Ob eine Rechtsangelegenheit auf Grundlage einer Vergütung nach den Sätzen des RVG oder nur aufgrund einer Gebührenvereinbarung übernommen wird, wird im Einzelfall entschieden. Unsere Stundensatzhonorare liegen abhängig von Schwierigkeit und Zeitaufwand zwischen € 150,- und € 250,- netto je Stunde.

Für schweizerische Mandate gilt schweizerisches Recht.